Ein Foto für die Präsentation, ein Bild im Status und etwas Musik für den selbst gemachten Stop-Motion-Film. Und woher? Die naheliegendste Quelle ist vermutlich meist das Internet. In Sekundenschnelle sind die passenden Inhalte gefunden, kopiert und gegebenenfalls veröffentlicht. Doch nicht alles, was möglich ist, ist erlaubt!
Nur wenigen Kindern und Jugendlichen ist wohl bewusst, dass die unerlaubte Nutzung und Vervielfältigung von fremden Bildern, Musik, Fotos, Videos etc. strafbar ist. Bei all diesen Inhalten bzw. Werken kann es sich um die Schöpfung einer anderen Person, der sogenannten Urheber:in, handeln. Das Urheberrechtsgesetz definiert, wie und was geschützt wird.Die Inhalte sind für die Hochschulbildung, Berufsbildung oder Lehrerausbildung sehr geeignet. Für Primarschüler müssten sie in abgeschwächter und alltagsnäherer Form thematisiert werden.
Wichtiges Beispiel, daher wäre es toll, wenn es zu den etablierten Beispielen verschoben werden könnte. Allerdings könnte die gesellschaftlich-kulturelle Perspektive noch überarbeitet werden. Beispielsweise in der Formulierung des zweitletzten oder letzten Punktes (z.B. "für Künstler:innen" löschen). [LeaHofer, 30.9.24]
-- LeaHofer - 30 Sep 2024Ich schliesse mich Leas Meinung an. Gerade im Hinblick auf die Content-Produktion auf sozialen Medien ist es relevant und betrifft auch Primarschüler:innen. Der letzte Punkt in der technologische Perspektive (Urheberrecht einfordern) passt je nach Begründung besser zur gesellschaftlich-kulturellen oder zur Anwendungsperspektive.
-- SonjaImfeld - 01 Oct 2024