Unter Geo-Blocking versteht man die Diskriminierung von Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der geographischen Lage. Der Anbieter kann somit Inhalte für gewisse Regionen mit technischer Hilfe sperren. Aus kommerziellen Gründen werden Seiten blockiert, damit man beispielsweise auf die Schweizer Seite ausweichen muss und dadurch höhere Preise zahlt. Medieninhalte eines Unternehmens können in der Schweiz kostenpflichtig sein, in Deutschland jedoch umsonst. Gewisse Staaten zensieren Inhalte im Internet, was dazu führt, dass nicht alle Menschen Zugang zu den gleichen Informationen haben. Seit Dezember 2018 ist das Geo-Blocking in der EU verboten.
In der Schweiz gibt es seit 2022 im Bundesgesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb (UWB) ein ähnliches Verbot (Diskriminierung im Fernhandel, Art. 3a), jedoch machen sich Anbieter nicht automatisch strafbar, wenn sie gegen dieses Verbot verstossen. Konsumentinnen und Konsumenten müssen strafrechtlich vorgehen, um sich gegen eine solche Diskriminierung zu wehren. Zudem sind verschiedene Dienstleistungen von diesem Verbot ausgenommen. Dieses Thema eignet sich für die Sekundarstufe I oder II.