Kurszuordnungen
Überblick
- 10 HT: Der obligatorische 10HT-Kurs richtet sich an Lehrpersonen Sek I mit Fachausbildung Informatik und Wahlfacherfahrung Informatik, die das Fach Medien und Informatik unterrichten.
- 20 HT: Der obligatorische 20HT-Kurs richtet sich an Lehrpersonen Sek I ohne Fachausbildung, aber mit Wahlfacherfahrung Informatik, die das Fach Medien und Informatik unterrichten.
- 30 HT: Der obligatorische 30-HT-Kurs richtet sich an Lehrpersonen Sek I ohne Fachausbildung und ohne Wahlfacherfahrung Informatik, die das Fach Medien und Informatik unterrichten.
Detailbestimmungen
Nachfolgend ein Auszug aus der
FAQ 2018/3 des Kantons SZ zu den Weiterbildungszuorndungen
Wer entscheidet, ob eine Lehrperson, die Medien und Informatik unterrichtet 5, 10 oder 15 Tage obligatorischen Weiterbildungsbedarf hat?
Die Festlegung des Kursumfangs erfolgt aufgrund der bisherigen Ausbildung und Erfahrung
(Unterricht im Wahlfach Informatik).
- Lehrpersonen mit abgeschlossener Fachausbildung: 5 Tage
Als Fachausbildung gilt z.B. die Ausbildung Informatik (Medien, ICT) (im Umfang von 30 ECTS) oder das Spezialisierungsstudium SPIM (Informatik und Medien) an der Pädagogischen Hochschule Luzern. Ausbildungen im Informatikbereich ohne Bezug zur pädagogisch-didaktischen Vermittlung der Kompetenzen des Lehrplans Medien und Informatik werden nicht angerechnet, um die Kursdauer zu reduzieren.
- Lehrpersonen ohne Ausbildung, aber mit Erfahrung im Unterrichten des Wahlfachs: 10 Tage
Als Wahlfach gilt das Fach Informatik, wenn es von den Schülerinnen und Schülern (meistens im Abschlussjahr) gewählt werden konnte. Im Wahlfach wurden meist einzelne Themen vermittelt und Kompetenzen aufgebaut, die dem Lehrplan Medien und Informatik entsprechen.
- Lehrpersonen ohne Ausbildung und Erfahrung im Unterrichten des Wahlfachs: 15 Tage
Die PHSZ hat den Auftrag, bei Bedarf zu klären, welcher Kurs angemessen ist. Sie prüft bisherige Ausbildungen inhaltlich und entscheidet über die Kursdauer. Begründete Anfragen können an den Fachberater M+I (Sek I), Beat Döbeli Honegger (
beat.doebeli@phsz.ch) gerichtet werden.
Eine 50-jährige Lehrperson hat damals an der Universität Mathematik studiert und während einem Jahr auch Informatik (im Zeugnis ausgewiesen). Sie unterrichtete bis vor etwa 10-15 Jahren auch das Wahlfach Informatik. In welche der drei Gruppen würde sie gehören?
Ein Studium, das vor 30 Jahren abgeschlossen wurde, erachten wir als nicht äquivalent zu einer aktuellen Fachausbildung bzgl. Informatik. Wahlfacherfahrungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen, erachten wir als nicht mehr
aktuell und werden nicht anerkannt.
Allgemein gibt es Lehrpersonen, die früher (bis vor 10-15 Jahren) das Wahlfach Informatik unterrichtet haben. Zählen die auch zur Gruppe mit zwei Weiterbildungsteilen?
Wahlfacherfahrungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen, erachten wir als nicht mehr
aktuell und werden nicht mehr anerkannt.
Fragen
In Zweifelsfällen gibt
Beat Döbeli Honegger (
beat.doebeli@phsz.ch) weitere Auskünfte.