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Kurszuordnungen

Überblick

  • 10 HT: Der obligatorische 10HT-Kurs richtet sich an Lehrpersonen Sek I mit Fachausbildung Informatik und Wahlfacherfahrung Informatik, die das Fach „Medien und Informatik“ unterrichten.
  • 20 HT: Der obligatorische 20HT-Kurs richtet sich an Lehrpersonen Sek I ohne Fachausbildung, aber mit Wahlfacherfahrung Informatik, die das Fach „Medien und Informatik“ unterrichten.
  • 30 HT: Der obligatorische 30-HT-Kurs richtet sich an Lehrpersonen Sek I ohne Fachausbildung und ohne Wahlfacherfahrung Informatik, die das Fach „Medien und Informatik“ unterrichten.

Detailbestimmungen

Nachfolgend ein Auszug aus der FAQ 2018/3 PDF-Dokument des Kantons SZ zu den Weiterbildungszuorndungen

Wer entscheidet, ob eine Lehrperson, die „Medien und Informatik“ unterrichtet 5, 10 oder 15 Tage obligatorischen Weiterbildungsbedarf hat?

Die Festlegung des Kursumfangs erfolgt aufgrund der bisherigen Ausbildung und Erfahrung (Unterricht im Wahlfach Informatik).
  • Lehrpersonen mit abgeschlossener Fachausbildung: 5 Tage
    Als Fachausbildung gilt z.B. die Ausbildung “Informatik (Medien, ICT) (im Umfang von 30 ECTS) oder das Spezialisierungsstudium SPIM (Informatik und Medien) an der Pädagogischen Hochschule Luzern. Ausbildungen im Informatikbereich ohne Bezug zur pädagogisch-didaktischen Vermittlung der Kompetenzen des Lehrplans „Medien und Informatik“ werden nicht angerechnet, um die Kursdauer zu reduzieren.
  • Lehrpersonen ohne Ausbildung, aber mit Erfahrung im Unterrichten des Wahlfachs: 10 Tage
    Als Wahlfach gilt das Fach Informatik, wenn es von den Schülerinnen und Schülern (meistens im Abschlussjahr) gewählt werden konnte. Im Wahlfach wurden meist einzelne Themen vermittelt und Kompetenzen aufgebaut, die dem Lehrplan „Medien und Informatik“ entsprechen.
  • Lehrpersonen ohne Ausbildung und Erfahrung im Unterrichten des Wahlfachs: 15 Tage

Die PHSZ hat den Auftrag, bei Bedarf zu klären, welcher Kurs angemessen ist. Sie prüft bisherige Ausbildungen inhaltlich und entscheidet über die Kursdauer. Begründete Anfragen können an den Fachberater M+I (Sek I), Beat Döbeli Honegger (beat.doebeli@phsz.ch) gerichtet werden.

Eine 50-jährige Lehrperson hat damals an der Universität Mathematik studiert und während einem Jahr auch Informatik (im Zeugnis ausgewiesen). Sie unterrichtete bis vor etwa 10-15 Jahren auch das Wahlfach Informatik. In welche der drei Gruppen würde sie gehören?

Ein Studium, das vor 30 Jahren abgeschlossen wurde, erachten wir als nicht äquivalent zu einer aktuellen Fachausbildung bzgl. Informatik. Wahlfacherfahrungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen, erachten wir als nicht mehr aktuell und werden nicht anerkannt.

Allgemein gibt es Lehrpersonen, die früher (bis vor 10-15 Jahren) das Wahlfach Informatik unterrichtet haben. Zählen die auch zur Gruppe mit zwei Weiterbildungsteilen?

Wahlfacherfahrungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen, erachten wir als nicht mehr aktuell und werden nicht mehr anerkannt.

Fragen

In Zweifelsfällen gibt Beat Döbeli Honegger (beat.doebeli@phsz.ch) weitere Auskünfte.
Kontakt
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